Das Gesundheitsministerium wird keinen Erlass herausgeben, wie die Bundesländer mit den Strafen für Privatbesuche umgehen sollen - nachdem das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine solche aufgehoben hat, weil "Aufenthalt in privaten Räumen" nie untersagt gewesen sei. Wien und Niederösterreich erwägen die Rückzahlung im Kulanzweg.

"Wir beobachten und schauen uns das Urteil in Niederösterreich an", sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Die Juristen im Ministerium werden die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts prüfen.

"Das wird derzeit geprüft"

Wenn mit der strittigen Verordnung des Gesundheitsministeriums die Rechtsgrundlage für die Strafen nicht halte, könne auch die Strafe beanstandet und zurückgenommen werden, sagte Wiens Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz. Genau danach sehe es derzeit aus. Eine Generallösung für Rückzahlungen wie in Niederösterreich dürfte es in Wien allerdings nicht geben. "Grundsätzlich prüfen wir das sehr genau und schauen uns an, welche Gründe für Abmahnungen, Anzeigen, Strafen ausgesprochen wurden. Und je nachdem, ob das (die Verordnung, Anm.) generell nicht hält oder schon, gibt es dann eine Reaktion drauf. Das wird derzeit geprüft", erläuterte Czernohorsky.

Das Land Niederösterreich hat, berichtete die "Presse" am Mittwoch, eine Kulanzlösung für alle Betroffenen - auch die, die Strafe schon gezahlt und kein Rechtsmittel angemeldet haben - angekündigt: "Die Behörden in Niederösterreich werden bei gleich gelagerten Sachverhalten für eine Rückzahlung sorgen."

Im Gesundheitsministerium war laut "Presse" aber zu hören, dass "die Rechtsansicht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich nicht geteilt" werde. Das Betreten öffentlicher Orte sei nur aus bestimmten Gründen erlaubt gewesen, etwa zum Aufenthalt im Freien selbst. "Demzufolge darf angemerkt werden, dass der Weg hin zum Besuch von Freunden als unzulässige Betretung anzusehen war."

Dies ist auch die Linie von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Es sei "gemeinsame Rechtsauslegung" gewesen, dass der öffentliche Raum nur für vier Ausnahmen - Arbeit, Einkaufen, Hilfe, Spaziergänge/Sport - betreten werden darf. Er und Gesundheitsminister Anschober hätten "nach bestem Wissen und Gewissen die Menschen informiert". Wenn jetzt ein Gericht zu einer anderen Auslegung der Verordnung komme, sei das zur Kenntnis zu nehmen, erklärte er am Dienstag in der "ZiB2".

Dies empörte FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer: "Ich frage mich, wie man ein Recht, das nie existiert hat, seriös auslegen kann", kritisierte er in einer Aussendung den "flapsigen Umgang mit dem Rechtsstaat". Er forderte den Bundespräsidenten auf, sich "in Anbetracht dieses unverschämten Umgangs mit der Bevölkerung" einzuschalten.