Das Gesundheitsministerium wird keinen Erlass herausgeben, wie die Bundesländer mit den Strafen für Privatbesuche umgehen sollen - nachdem das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine solche aufgehoben hat, weil "Aufenthalt in privaten Räumen" nie untersagt gewesen sei. Wien und Niederösterreich erwägen die Rückzahlung im Kulanzweg.