Das Gesundheitsministerium wird keinen Erlass herausgeben, wie die Bundesländer mit den Strafen für Privatbesuche umgehen sollen - nachdem das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine solche aufgehoben hat, weil "Aufenthalt in privaten Räumen" nie untersagt gewesen sei. Wien und Niederösterreich erwägen die Rückzahlung im Kulanzweg.
Verwirrung um Rechtslage
Kein einheitlicher Erlass für Strafen für Privatbesuche
"Aufenthalt in privaten Räumen" waren nie untersagt - Wien und Niederösterreich erwägen die Rückzahlung im Kulanzweg.
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