Das frühere Japanische Kaiserreich sei für das Zwangssystem der Sexarbeit verantwortlich gewesen, befand am Freitag das Gericht in der Hauptstadt Seoul. Es gab mit seinem Urteil damit einer Klage früherer Zwangsprostituierter statt. Die Gerichtsentscheidung löste umgehend politische Spannungen zwischen beiden Ländern aus.

Das Urteil verstoße gegen das Völkerrecht, erklärte das Außenministerium in Tokio. Es sei "extrem bedauerlich", dass das Gericht das Prinzip der Staatenimmunität geleugnet habe. Dieser Grundsatz besagt, dass ein Staat der Gerichtsbarkeit anderer Länder entzogen ist. Das japanische Außenministerium bestellte wegen des Urteils den südkoreanischen Botschafter ein.

Erste Zivilklage von Frauen

Das Gericht erklärte, die Klägerinnen seien während des Kriegs der "wiederholten sexuellen Ausbeutung unterworfen" worden. Dies komme einem "illegalen Akt gegen die Menschlichkeit" gleich. Das Gericht entschied, dass der japanische Staat den Frauen jeweils umgerechnet jeweils etwa 75.000 Euro an die Frauen zu zahlen habe.

Es handelte sich um die erste Zivilklage von Frauen in Südkorea, die während des Weltkrieges von Japan als Zwangsprostituierte eingesetzt worden waren. Das jetzige Urteil steht allerdings einem Vertrag beider Staaten von 1965 entgegen, in dem sie alle aus dem Weltkrieg resultierenden Ansprüche zwischen sich und ihren Bürgern für beigelegt erklärt hatten.

Nach Schätzungen von Historikern hatten japanische Soldaten während des Weltkriegs rund 200.000 junge Frauen, zumeist Koreanerinnen, als Sexsklavinnen missbraucht. Diese Frauen wurden von den Japanern beschönigend "Trostfrauen" genannt.