Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen teilte am Montag mit, dass die Corona-Regionalverordnung nach der Prüfung im Eilverfahren voraussichtlich rechtswidrig sei. Es sei nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, dass sich ihr Geltungsbereich auf das gesamte Gebiet des Kreises Gütersloh erstrecke. Die Landesregierung hatte nach dem Fall bei Tönnies die Beschränkungen für die Kreise Gütersloh und Warendorf erlassen. Für Warendorf wurden sie in der vergangenen Woche aufgehoben. Für Gütersloh wurden sie bis zum 7. Juli verlängert.