Im Streit um die legale Einwanderung in die Vereinigten Staaten hat das oberste US-Gericht den Weg für die Anwendung verschärfter Regeln frei gemacht. Die Bestimmungen der Regierung von US-Präsident Donald Trump sehen vor, dass die Behörden eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) verweigern können, wenn die Antragsteller auf staatliche Hilfsprogramme angewiesen sind.

Das beträfe beispielsweise Bezieher von Lebensmittelmarken oder Gutscheinen für die Wohnungsmiete oder auch Leistungsempfänger der staatlichen Gesundheitsfürsorge Medicaid, wie der US-Sender CNN am Montag (Ortszeit) berichtete. Nach Angaben der "New York Times" könnten auf Grundlage der neuen Regeln Menschen die Green Card verweigert werden, wenn Prüfer annehmen, dass sie "wahrscheinlich" solche staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen werden - wenn auch nur gelegentlich oder in geringfügigem Umfang.

Der Supreme Court hob am Montag eine Entscheidung eines Berufungsgerichts in New York auf, die das Inkrafttreten der Regelungen im ganzen Land gestoppt hatte. Trump versucht sich seit langem an einer Reform des Einwanderungssystems in den USA. Er will erreichen, dass es stärker auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet ist.

Die neuen Bestimmungen sollten eigentlich im Oktober in Kraft treten, jedoch hatte es Klagen gegen den Vorstoß der Regierung gegeben. Mit der Entscheidung des Supreme Courts endet die juristische Auseinandersetzung um die umstrittenen Neuregelungen allerdings nicht, vor anderen US-Gerichten werden deswegen noch Prozesse geführt. Im Staat Illinois können die Regelungen daher weiterhin nicht vollstreckt werden.

Die Einwanderungsgesetze enthalten schon jetzt Bestimmungen, wonach die Behörden hilfsbedürftigen Einwanderern eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verweigern können. Anwärter auf die Green Card müssen nachweisen, dass sie keine Last darstellen und für sich finanziell selbst sorgen können.

Die neuen Regelungen nennen aber eine Reihe von Hilfsprogrammen, die ein Ausschlusskriterium darstellen können - darunter die Inanspruchnahme von Lebensmittelhilfen, Wohngeld und bestimmten Krankenversicherungsleistungen.