Das deutsche Bundesumweltministerium will einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eines Plastiksackerln-Verbots ab kommendem Jahr vorlegen. Plastiksackerln, darunter auch "bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen", sollten demnach ab 2020 in Geschäften nicht mehr erlaubt sein. Händlern würden bei Verstoß Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro drohen.

Der Entwurf wurde an die Regierungsressorts verschickt und könnte in der ersten Jahreshälfte 2020 in Kraft treten. Von dem geplanten Verbot ausgeschlossen wären dem Bericht zufolge dünne, abreißbare Plastiksackerln an der Obst- und Gemüsetheke. Auch besonders stabile Modelle sind nicht betroffen. Jene Sackerln, die verboten werden sollen, werden an den Kassen abgegeben. In Deutschland würden pro Jahr und Kopf noch rund 20 dieser Sackerln verbraucht, heißt es im Entwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).

Das geplante Verbot soll dem Entwurf zufolge auch "bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen" umfassen. Vor der Annahme, sogenanntes Bio-Plastik löse die Umweltprobleme, hatte Schulze erst kürzlich gewarnt. "Das angebliche Bio-Plastik ist leider meistens eine Mogelpackung" und verrotte nicht wie echter Biomüll, sagte sie. "Es gibt so gut wie kein umweltfreundliches Bio-Plastik auf dem Markt." Es fehle aber eine klare Regelung.

In Österreich wurde im Juli das Plastiksackerl-Verbot einstimmig im Nationalrat beschlossen. Plastiksackerln sollen hierzulande spätestens 2021 der Vergangenheit angehören. An sich gilt das Verbot schon ab kommendem Jahr, allerdings dürfen entsprechende Tragetaschen noch bis Ende 2020 abverkauft werden. Bei uns sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, vom Verbot ausgenommen.

Ebenfalls weiter im Handel bleiben ultradünne Knotenbeutel, die vor allem in Obst- und Gemüse-Abteilungen anzutreffen sind. Diese müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein.