Der frühere Krankenpfleger Niels Högel ist wegen weiterer 85 Morde an hilflosen Intensivpatienten verurteilt worden. Am Donnerstag verhängte das Landgericht in Oldenburg gegen den zuvor bereits wegen sechs Patiententötungen verurteilten 42-Jährigen zusammenfassend für sämtliche Taten eine lebenslange Haftstrafe.

"Manchmal reicht die schlimmste Fantasie nicht aus, um die Wahrheit zu beschreiben", sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann in seiner Urteilsbegründung. Die Richter stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Sie sprachen den 42-Jährigen in dem rund siebenmonatigen Prozess um die wohl beispiellose Mordserie zugleich in 15 von 100 angeklagten Fällen frei. Bei diesen lasse sich eine Täterschaft nicht zweifelsfrei beweisen, erläuterte Bührmann. Die Anklage hatte eine Verurteilung wegen 97 Morden gefordert, die Nebenklage in 99 Fällen.

Nach Überzeugung des Gerichts vergiftete Högel zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen in zwei Krankenhäusern in den niedersächsischen Städten Oldenburg und Delmenhorst Patienten mit verschiedenen Medikamenten, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele starben. Der Angeklagte habe die Menschenwürde seiner Opfer "mit Füßen getreten", sagte Bührmann.

Motiv blieb unklar

Der Verstand müsse vor der unfassbaren Zahl der Taten "kapitulieren". Das Geschehen "sprengt jegliche Grenze", ergänzte der Richter in seiner rund eineinhalbstündigen emotionalen Urteilsbegründung. Die Motive für Högels Handeln seien für Gericht und Verfahrensbeteiligte größtenteils unklar geblieben. Es sei ihm nicht um das Töten gegangen, sondern um die Spannung bei der Reanimation.

Dieses Gefühl sei Högel offensichtlich "wichtiger gewesen als das Leben von Menschen", ergänzte Bührmann. Ansonsten bleibe vieles "im Nebel", auch die vom Gericht anfangs erhoffte umfassende Aufklärung sämtlicher Vorgänge sei erneut nicht gelungen. Er kritisierte dabei unter anderem auch "Vertuschung" vor allem am Krankenhaus Oldenburg. Auch diese behindere die Wahrheitssuche.

"Ein großes und klares Urteil"

Vertreter von Angehörigen der Opfer, von denen mehr als 120 als Nebenkläger an dem Verfahren teilnahmen, begrüßten das Urteil dennoch. Er empfinde "Genugtuung", betonte deren Sprecher Christian Marbach. "Das war ein großes und klares Urteil." Die 15 Freisprüche seien juristisch zu bewerten, das Landgericht habe Högel trotzdem erstmals umfassend verurteilt. Marbachs Angaben zufolge bereiten die Angehörigen nun auch Klagen gegen die Kliniken vor, an denen Högel arbeitete.

Der in zwei früheren Strafprozessen bereits wegen sechs Tötungen zu lebenslanger Haft verurteilte Högel musste sich seit Ende Oktober erneut vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Das aktuelle Verfahren war das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen, die während des bisher letzten Prozesses 2014 und 2015 eingeleitet wurden. Damals verdichteten sich Hinweise darauf, dass der Ex-Pfleger noch weitaus mehr Verbrechen begangen haben dürfte als angenommen.

Weitere Prozesse gegen Klinikum-Mitarbeiter

Auch Högels Verteidigung hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, war allerdings von 55 Morden sowie 14 Mordversuchen ausgegangen. Der Angeklagte selbst hatte sich in seinem letzten Wort am Mittwoch für seine "schrecklichen Taten" entschuldigt und betont, dass er diese bereue.

Aufgrund der vorangegangenen Verurteilungen sitzt Högel bereits seit 2009 im Gefängnis. Entdeckt wurde er 2005 auf frischer Tat, danach begann die Aufarbeitung. Diese verlief jedoch schleppend und kam erst während des zweiten Prozesses gegen ihn ab Ende 2014 auch systematisch in Gang. Auch die Krankenhäuser, an denen Högel früher arbeitete, stehen bereits seit längerem massiv in der Kritik. Es gibt Hinweise, dass Kollegen und Vorgesetzte teils relativ früh Verdacht schöpften.

Vier Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst sind deshalb bereits angeklagt und müssen sich bald vor Gericht verantworten. Auch gegen Verantwortliche aus Oldenburg wird ermittelt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte am Donnerstag Konsequenzen. "Die Schuldfrage des Täters sei nun geklärt, erklärte Vorstand Eugen Brysch. "Unklar ist aber weiterhin die Mitschuld von Arbeitgebern, Kollegen und Behörden". Das müssten Gerichte klären.