Zehn Familien aus fünf EU-Staaten, Kenia und Fidschi sowie ein schwedischer Jugendverband sind mit ihrer Klage für verschärfte EU-Klimaziele vor dem EU-Gericht gescheitert. Die Luxemburger Richter wiesen den Antrag als unzulässig ab.

40 Prozent sind zu wenig

Zumindest die Familie Recktenwald von der deutschen Nordsee-Insel Langeoog will aber nicht klein bei geben: Sie zieht nun nach Angaben des Verbands Germanwatch vor die nächste Instanz, den Europäischen Gerichtshof. Insgesamt zehn Familien aus der EU, Kenia und Fidschi hatten vor einem Jahr wegen der sie unmittelbar betreffenden Gefahren des Klimawandels gegen das Europäische Parlament und den Rat der EU-Länder geklagt. Das EU-Ziel, bis 2030 die Treibhausgase um 40 Prozent unter den Wert von 1990 zu drücken, reiche als Schutz vor den Risiken nicht aus, argumentierten sie. Sie wurden von Germanwatch und anderen Umweltverbänden unterstützt.

Das EU-Gericht befand jedoch, der Klimawandel werde wahrscheinlich jeden treffen. Die Kläger könnten nicht nachweisen, dass ihre individuellen Grundrechte auf besondere Weise beschnitten würden. Der Antrag sei deshalb als unzulässig abzuweisen. Die Gerichtskosten wurden den Klägern auferlegt. Die Entscheidung fiel bereits am 8. Mai in einem nicht öffentlichen Beschluss, der zunächst nur den Klägern zugestellt wurde. Diese machten ihn am Mittwoch öffentlich. Der Gerichtssprecher bestätigte, dass gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden können. Das bedeutet, der Europäische Gerichtshof (EuGH) müsste in der nächsten Instanz prüfen, ob das EU-Gericht die Klage zu Recht abgewiesen hat. Laut Germanwatch will die Familie Recktenwald diesen Einspruch bis 15. Juli geltend machen.

Die Familie wohnt seit vier Generationen auf der ostfriesischen Insel Langeoog und besitzt dort eine Gaststätte. Sie sieht ihre Heimat und ihr als Familienbetrieb geführtes Hotel und Restaurant durch den steigenden Meeresspiegel bedroht. "Wir hatten gehofft, dass wir vor Gericht wenigstens darlegen dürfen, wie wir auf der Insel zunehmend von der Klimakrise bedroht werden", sagte Klägerin Maike Recktenwald in einer Germanwatch-Mitteilung. "Der erste Anlauf hat nicht geklappt. Wir lassen uns nicht entmutigen und werden einen zweiten Anlauf nehmen." Schon jetzt habe die Klage viel bewirkt, meinte Mitkläger Michael Recktenwald. "Wir konnten zeigen, dass die EU dringend handeln muss, um unsere Grundrechte vor den Folgen der fortschreitenden Klimakrise zu schützen." Der Fall wurde als People's Climate Case bekannt.

"Klage nicht aus inhaltlichen Gründen abgewiesen"

Das Climate Action Network - ein Zusammenschluss von Klimaschutzverbänden - betonte ebenfalls, dass die Klage nicht aus inhaltlichen Gründen abgewiesen worden sei. Das Gericht erkenne an, dass der Klimawandel jeden betreffe. Es befasse sich aber nicht mit den Fakten und möglichen Auswirkungen auf Grundrechte. Bei diesem Beschluss könne es nicht bleiben, so CAN.

Mitkläger Maurice Feschet, ein 73 Jahre alter Bauer aus Frankreich, sagte in der CAN-Mitteilung: "In meinem Alter ist diese Klage und die Teilnahme an Klimamärschen mit jungen Leuten das einzige, was ich tun kann, um meine Kinder und Enkel zu schützen. Als Bürger werde ich mich weiter an die Gerichte wenden, wenn die Politiker den nötigen Klimaschutz nicht liefern."