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Wie die Kirche den Umgang mit Missbrauchsfällen rechtlich regelt

Wichtigste Grundlage für das Vorgehen ist der Codex kirchlichen Rechts (CIC) von 1983, insbesondere der Strafrechtskanon 1365, Paragraf 2, der Sexualdelikte von Klerikern an Minderjährigen unter Strafe stellt.

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