Wegen Störung der Totenruhe in fünf Fällen hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Mittwoch ein Strafverfahren beantragt. Ein Bestatter soll Leichen zu Übungszwecken dem beruflichen Nachwuchs zur Verfügung gestellt haben - ohne die Hinterbliebenen zu informieren.

Im Bundesausbildungszentrum für Bestatter in Münnerstadt (Landkreis Bad Kissingen) üben angehende Bestatter unter anderem Leichen zu waschen und im Sarg zu betten. Leichen dürfen nicht ohne den Willen der Angehörigen weggebracht werden. Das gilt laut Staatsanwaltschaft als Störung der Totenruhe.

Über den Antrag wird das Amtsgericht Schweinfurt in den kommenden Wochen entscheiden. Dem Bestatter droht eine Geldstrafe. In zwei Fällen wurden die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten.