Mit der Entscheidung, einer Frau mit Kopftuch den Zutritt zu einem Gerichtssaal zu verwehren, hat Belgien deren Menschenrechte verletzt. Dieses Urteil veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. (Beschwerdenummer 3413/09).

Der Artikel Neun der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt, sei in diesem Fall verletzt worden. Belgien muss der Frau nun 1.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann aber noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Beschwert hatte sich eine 1986 in Belgien geborene Frau. Im Prozess um den gewaltsamen Tod ihres Bruders war sie auf richterliche Anordnung darauf hingewiesen worden, dass sie den Gerichtssaal nur ohne ihr Kopftuch betreten dürfe. Sie weigerte sich, das Tuch abzunehmen. Die Frau sah in der Anordnung ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt.