Hinter verschlossenen Türen hat vor dem Landgericht Landau in Rheinland-Pfalz der Prozess um den Mord an einer Schülerin in Kandel begonnen. Vor Gericht muss sich seit Montag ein vermutlich aus Afghanistan stammender Flüchtling verantworten, der seine 15-jährige Exfreundin im Dezember aus Eifersucht erstochen haben soll.

Da das Alter des Angeklagten nicht zweifelsfrei feststeht, wird vor der Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Der Angeklagte soll das Mädchen am 27. Dezember in einem Drogeriemarkt mit einem Messer attackiert haben. Die 15-Jährige starb an einem Stich ins Herz. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Eifersucht das Motiv für die Tat war. Die Schülerin soll sich wenige Wochen zuvor von dem Beschuldigten getrennt haben. Er wurde wegen Mordes aus niederen Beweggründen und Heimtücke angeklagt.

Jugendlich, oder nicht?

Gegen den Angeklagten wird vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt. Frühere Angaben des Verdächtigen, bei der Tat erst 15 Jahre alt gewesen zu sein, gelten zwar als widerlegt. Für das Gericht war aber nicht zweifelsfrei erwiesen, dass er älter als 18 Jahre ist. Es bestehe nach einem Gutachten die Möglichkeit, dass er erst siebzehneinhalb Jahre alt sei. Bei einem Jugendlichen müsse zwingend nicht öffentlich verhandelt werden.

Als Jugendlicher gilt vor Gericht, wer zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Im Jugendstrafrecht können Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht den Angeklagten am Ende als Heranwachsenden einstuft. Ein Heranwachsender ist 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt. In diesem Fall wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn der Heranwachsende in seiner Entwicklung zur Tatzeit einem Jugendlichen gleichsteht.

Bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, ist bei Mord und einer besonderen Schwere der Schuld eine Höchststrafe von 15 Jahren möglich. Das Erwachsenenstrafrecht sieht bei Mord eine lebenslange Haftstrafe vor.

Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen Asylbewerber, der im Frühjahr 2016 unbegleitet nach Deutschland kam. Der Fall hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Nach der Tat kam es in Kandel zu Demonstrationen. Dabei handelte es sich zum Teil um rechtspopulistische Kundgebungen, gegen die es wiederum Demonstrationen unter dem Motto "Wir sind Kandel" für ein weltoffenes Miteinander gab.

Vor dem Landgericht sind vorläufig 13 Verhandlungstage bis Ende August angesetzt. Zum Auftakt des Prozesses galten rund um das Gerichtsgebäude strenge Sicherheitsvorkehrungen.