Genau zwei Jahre nach dem Germanwings-Absturz will an diesem Freitag ein Opferanwalt fünf Schmerzengeld-Klagen gegen die Fluggesellschaft Germanwings einreichen. "Die bisher gezahlten Beträge sind selbst nach deutschen Maßstäben zu gering bemessen", sagte der Mönchengladbacher Anwalt Christof Wellens am Donnerstag.

"Mindestens eine Verdoppelung"

Germanwings habe für die Leiden der Opfer jeweils 25.000 Euro gezahlt. Hinzu komme ein Schmerzengeld von je 10.000 Euro für jeden nahen Hinterbliebenen. Mit den Klagen wolle er eine "deutliche Erhöhung, mindestens eine Verdoppelung" erreichen. Erhoben werden sollen die Klagen aus dem In- und Ausland am Landgericht Düsseldorf. Wellens vertritt nach früheren Angaben die Familien von 35 Opfern.

Vor knapp einem Jahr hatten Hinterbliebene von 80 Opfern in den USA die dortige Lufthansa-Flugschule "Airline Training Center Arizona" vor einem Gericht in Phoenix (Arizona) auf Schadenersatz verklagt. An der Schule war der Co-Pilot ausgebildet worden. Sie hätte von den psychischen Problemen ihres Schülers wissen können und ihn nicht zum Piloten ausbilden dürfen, argumentieren die Kläger. Die Flugschule hatte sich bereits im vergangenen Jahr zu der Klage geäußert. Einzelheiten wurden damals nicht bekannt. "Die Klage ist nach wie vor anhängig", sagte Wellens. Es gebe aber noch keine Stellungnahme des Gerichts und auch keinen Termin. Lufthansa wollte sich auf Anfrage nicht "zum Stand laufender gerichtlicher Klageverfahren" äußern.

Gegen Vorwürfe verteidigt

Indes haben Ermittler ihr Vorgehen nach erhobener Kritik verteidigt. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft äußerte sich am Donnerstag zu Vorwürfen unter anderem aus der Familie des Todespiloten Andreas Lubitz, der das Flugzeug gegen ein Bergmassiv gesteuert haben soll.

Günter Lubitz, der Vater des Co-Piloten, und der von ihm als Gutachter beauftragte Luftfahrt-Experte Tim van Beveren sowie ein Professor der Uni Halle hatten die Ermittlungen kritisiert. Der Co-Pilot hat den Ermittlungen zufolge das Flugzeug vorsätzlich zum Absturz gebracht.

Zum Vorwurf, die Staatsanwaltschaft hätte die Patientenakten nicht beschlagnahmen dürfen, weil ein Beschlagnahmeverbot vorgelegen habe, sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa: "Es gibt einen entsprechenden richterlichen Beschluss. Im Rahmen von Todesermittlungsverfahren werden in Deutschland vermutlich täglich Patientenakten beschlagnahmt." Die Ansicht, dies sei nicht erlaubt, sei daher aus seiner Sicht abwegig.

Der Vorwurf, die Ermittler seien von einer durchgängigen depressiven Erkrankung und Behandlung des Co-Piloten seit 2008/2009 ausgegangen, sei schlicht falsch. "Das haben wir nie behauptet", sagte Kumpa. Die Zweifel am Vorgehen und den Ergebnissen der Ermittler sollen an diesem Freitag Inhalt einer Pressekonferenz in Berlin sein.