Die Auflage soll eine Sicherung für die Salmonellenfreiheit vor der Vermarktung der Eier beim Neustart des Betriebs sein. Aktuell bestehe keine hinreichende Wahrscheinlichkeit mehr, dass die vormals bestehenden Missstände weiterhin betrieben oder auch nur geduldet würden, begründete der VGH den Beschluss.

Das Unternehmen Bayern-Ei hatte den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg zufolge im Jahr 2014 mit Salmonellen verunreinigte Eier europaweit verkauft. Kontaminierte Eier der Firma sollen für zahlreiche Erkrankungen und den Tod eines Tirolers verantwortlich sein. Der ehemalige Geschäftsführer von Bayern-Ei sitzt in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.