Der Prozess um einen falschen Schönheitschirurg in Deutschland ist am Mittwoch doch nicht mit einem Urteil zu Ende gegangen. Nachdem der Angeklagte erstmals konkrete Angaben zu seinem Drogenkonsum und seinen Dealern machte, setzte die Vorsitzende Richterin weitere Termine an. Die Ermittlungen gegen den 31-Jährigen hatte eine besorgte Mutter aus Österreich ins Rollen gebracht. Sie hatte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben zur Approbation des Mannes und die Behörden eingeschaltet. 

Der Mann, der selbst zahlreiche Veränderungen an seinem Gesicht vorgenommen hatte, nahm an anderen Schönheitsoperationen vor - ohne Arzt zu sein. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Missbrauchs von Titeln in 110 Fällen muss er sich vor dem Landgericht Regensburg verantworten.

"Ich war überzeugt, dass es sichere Behandlungen sind, weil ich sie selbst an mir ausprobiert habe", sagt der Angeklagte. Nach eigenen Angaben hatte er sich mit gefälschten Dokumenten und Urkunden einen angeblichen medizinischen Werdegang zugelegt. Seine Maturanote hatte er von 2,7 auf 1,4 "verbessert" und sich mit einem selbst gefertigten Stempel der Universität Regensburg als Facharzt für Plastische Chirurgie ausgewiesen. Im Internet warb er mit seinen Fähigkeiten - und die Patienten kamen und zahlten.

Zwischen 2012 und 2014 spritzte er in Wohnungen in Hannover und Regensburg seinen männlichen und weiblichen Patienten Botox und Silikon in Lippen, Wangen und Stirn. Das Geschäft blühte: "Ich habe deutlich mehr verdient, als in der Anklage steht. Nach Abzug der Kosten etwa 15.000 Euro im Monat", sagt der 31-Jährige nun aus.

Schwellungen und Taubheitsgefühle

Der Angeklagte beteuert, er bedauere seine Taten inzwischen. "Es ist ein Glück, dass ich aufgeflogen bin." In dem Verfahren hatte der medizinische Sachverständige gesagt, dass die Patienten in großer Gefahr geschwebt hätten und auch Spätfolgen nicht auszuschließen seien. Zahlreiche Geschädigte hatten von schmerzhaften Schwellungen und Taubheitsgefühlen berichtet.

Ursprünglich sollte am Mittwoch das Urteil gesprochen werden. Der Angeklagte hofft wegen seiner Kokainsucht auf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt statt einer Haftstrafe. Ein Gutachter hatte allerdings keine Abhängigkeit festgestellt. Das Gericht will nun die Eltern des Angeklagten, seinen Lebensgefährten und den Drogendealer als Zeugen laden.