In Europa sorgte zuletzt der Fall der getöteten Luise (12) für Entsetzen, die in Deutschland von zwei Mitschülerinnen gemobbt und erstochen worden war. In diesem Fall waren die Täterinnen strafunmündig aufgrund ihres Alters, beide waren zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt.

Das Gewächshaus, in dem der tote Schüler gefunden worden war, sei ungefähr 100 Meter vom Haus eines der Verdächtigen entfernt gewesen. Die Polizei nahm einen Tag später alle drei Verdächtigen fest. Der Tathintergrund war unklar. Neu ist die Zulassung der strafrechtlichen Verfolgung. Diese stand noch aus, da die Jugendlichen zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt waren. Dem chinesischen Staatsfernsehen zufolge gab die Oberste Staatsanwaltschaft der Volksrepublik die Ermittlungen auf Antrag der Behörden frei. Sie begründete die Entscheidung mit den besonders schlimmen Umständen in dem Fall.

Lange Haftstrafen oder sogar Todesstrafe möglich

Das chinesische Recht sieht dafür eine spezielle Regelung vor: Wer demzufolge schon zwölf, aber noch nicht 14 Jahre alt ist und auf besonders grausame Weise und unter besonders schlimmen Umständen ein Verbrechen wie vorsätzliche Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge oder der Folge schwerer Behinderung begeht, kann strafrechtlich nach Zustimmung der Obersten Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft gezogen werden.

Welche Strafen den Jugendlichen im Fall eines Prozesses und einer Schuldigsprechung drohen könnten, erläuterte der Bericht des Staatsfernsehens nicht. Mit Blick auf die Rechtslage sind lange Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe möglich. Dafür müsste das Gericht allerdings eine Reihe von Kriterien in dem komplizierten Fall für zutreffend befinden. Der Fall hatte viele Menschen in China bewegt. Zwischenzeitlich ermittelten 60 Beamte. Online verbreitete die chinesische Zeitung „The Paper“ ein Video, in dem der Anwalt der Familie des Opfers von einem „erschreckenden Anblick“ des toten Burschen sprach. Darin berichtete er auch von Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper des Teenagers.