Tausende Anträge auf Covid-Entschädigungszahlungen liegen in Kärntner Magistraten und Bezirksstellen herum und setzen Staub an. Bis 30. Juli konnten Betriebe noch einen Antrag stellen, wenn ein Mitarbeiter aufgrund einer Corona-Erkrankung ausgefallen war, als Kontaktperson galt oder Betreuungspflichten nachzugehen hatte. Die Betroffenen hatten ein Recht auf Entgeltfortzahlungen seitens der Betriebe, welche wiederum eine Entschädigung vom Land beantragen konnten.