Die Justiz ist derzeit mit der durchaus heiklen Frage beschäftigt, ob die in der Inseraten-Causa beschuldigte Meinungsforscherin Sabine Beinschab den Kronzeugenstatus erhält. Die ebenfalls beschuldigte frühere Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) will das verhindern und argumentiert in einem Schreiben ihrer Anwälte an die Staatsanwaltschaft, dass ein Kronzeugenstatus für Beinschab aus mehreren Gründen "absolut unzulässig" wäre, wie der "Standard" am Mittwoch online berichtete.

Beinschab hatte in zahlreichen Einvernahmen sich selbst und andere Beschuldigte belastet, darunter ihre frühere Chefin und Geschäftspartnerin Karmasin. Die Ex-Ministerin musste aufgrund der auch von Beinschab aufgeworfenen Verdachtsmomente sogar zeitweise in Untersuchungshaft.

Reumütiges Geständnis fehlt

In der Stellungnahme an das Justizministerium und an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betont Karmasins Rechtsanwalt Norbert Wess nun, dass gleich mehrere rechtliche Vorgaben für den Kronzeugenstatus bei Beinschab nicht erfüllt würden. Beinschab sei demnach weder rechtzeitig noch freiwillig an die Behörden herangetreten, heißt es in dem Schreiben, das auch der APA vorliegt. Der Anwalt erinnerte daran, dass bei Beinschab Hausdurchsuchungen stattgefunden haben und sie wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen wurde. Sie habe dann erst in ihrer Beschuldigteneinvernahme erstmals Bezug auf die Kronzeugenregelung genommen.

Auch fehle ein reumütiges Geständnis als Voraussetzung. Laut Wess ist Beinschab eine "Tatbeteiligte mit führendem oder auch nur mitbestimmendem Tatbeitrag", was sie ebenso als Kronzeugin disqualifiziere. Angesichts der Vorwürfe, die bis hin zum Korruptionsverdacht gegen den damaligen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) lauten, sei "auch aus spezialpräventiver Sicht" ein Kronzeugenstatus nicht zulässig, schreibt Wess.

Kanzleramt fordert Geld zurück

Wie der ORF Dienstagabend online berichtete, hat das Kanzleramt die Finanzprokuratur beauftragt, offen gebliebene Ansprüche einzufordern. Karmasin hatte zwar rund 62.000 Euro überwiesen, soll aber insgesamt mehr als 74.000 Euro Bezugsfortzahlung erhalten haben.

Anfang März war bekannt geworden, dass Karmasin nach Ende ihrer Amtszeit eine Gehaltsfortzahlung beantragt hat, obwohl sie andere Einkünfte hatte. Sie selbst veranlasste daraufhin eine Rückzahlung, da die "Optik nicht gut" sei. Politiker, die aus dem Amt ausscheiden und keinen Anspruch auf Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit haben, bekommen auf Antrag weiter 75 Prozent der Monatsbezüge für maximal sechs Monate. Karmasin soll vier Monatsbezüge erhalten haben.

"Das BKA hat mit der Betreibung offener Ansprüche die Finanzprokuratur beauftragt", hieß es laut ORF.at in einer Stellungnahme des Kanzleramts. Mehr könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Für die APA war das Kanzleramt nicht erreichbar.