Es sind turbulente Wochen für alle, die aus dringenden Gründen ein Fahrzeug bei den Zulassungsstellen der Versicherungen an- oder abmelden müssen. Deren Tätigkeit ist derzeit auf gewisse, unbedingt notwendige Geschäftsfälle beschränkt: wie etwa die Anmeldung betrieblich genutzter Fahrzeuge, die zur Versorgung mit Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs genutzt werden, oder Fahrzeugen, die verwendet werden müssen, um die öffentliche Sicherheit oder das Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Die Abmeldung ist auf Fahrzeuge beschränkt, bei denen es zwingende wirtschaftliche Gründe erforderlich machen.

Seit Beginn der Krise erreichen die Juristen des ÖAMTC auch Anfragen über die Ausfolgung oder Hinterlegung von Kennzeichentafeln, nachdem in den letzten Wochen derartige Leistungen unter Verweis auf aktuelle Corona-Bestimmungen oftmals verweigert worden sind. "Hier bringt ein neuer Erlass zumindest insofern Klarheit, als eine Hinterlegung bzw. Ausfolgung 'in dringenden Fällen' wie z.B. aus wirtschaftlichen Gründen, sehr wohl zulässig ist. Freilich muss jeder Einzelfall für sich beurteilt werden", so Clubjurist Nikolaus Authried.

Ab dem 14. April sollen die Zulassungsstellen ihren Betrieb unter Sicherheitsauflagen wieder aufnehmen dürfen. Dennoch rät der Experte, vorab telefonisch einen Termin auszumachen. Der Andrang nach Wochen des Stillstands wird groß und die Abfertigung der Kunden wegen der Hygienemaßnamen (wenige Kunden im Raum, Mindestabstand, Tragen von Mund-Nasen-Schutz) langsamer vorangehen.

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