Vignettenpreise. Die Vignette 2020 ist himmelblau und sowohl als Klebevariante als auch in digitaler Form erhältlich. Die Preise wurden um 2,1 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 91,10 Euro, jene für Motorräder 36,20 Euro.

Vignette für dreirädrige Fahrzeuge. Eine Neuerung gibt es für dreirädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Trikes): Kfz mit drei Rädern gelten im Bezug auf die Autobahnvignette nun als einspurig, daher können sie jetzt eine Motorrad-Vignette nutzen. Bisher war eine Pkw-Vignette notwendig.

Vignettenbefreiung. Bereits mit 15. Dezember tritt die Vignettenbefreiung für ausgewählte Abschnitte im Autobahnnetz in Kraft. Auf folgenden Strecken ist keine Maut notwendig:

  • A1, Westautobahn, zwischen Grenze Walserberg und Salzburg Nord
  • A7, Mühlkreisautobahn, zwischen Bypassbrücke Hafenstraße und Urfahr
  • A12, Inntal Autobahn, zwischen Grenze Kiefersfelden und Kufstein Süd
  • A14, Rheintal Autobahn zwischen Hörbranz und Hohenems

Begutachtungsintervall für Motorräder. Ab 1. März 2020 gilt für erstmals zugelassene Motorräder ein neues Begutachtungsintervall von "3-2-1". Wie Personenkraftwagen müssen Zweiräder künftig erstmals nach drei Jahren, anschließend nach zwei Jahren und folglich jährlich zur Pickerlüberprüfung.

Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen. Bereits seit 30. Oktober 2019 gilt eine NoVA-Befreiung für Kraftfahrzeuge, die erstmals in Österreich zugelassen werden und von Menschen mit Behinderungen hauptsächlich zur persönlichen Fortbewegung benützt werden. Für die ebenfalls mögliche Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und den Anspruch auf eine Gratis-Vignette gilt seit dem 1. Dezember 2019 eine neue Rechtslage: Notwendig für Neuanträge ist ein Behindertenpass mit der Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder "Blindheit". Wer bisher schon Steuerbefreiung und Gratis-Vignette hatte, wird automatisch in das neue System übernommen.

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