Der Frühling gibt den Startschuss für Besitzer von Oldtimern. Nach der Winterpause benötigen historische Fahrzeuge neben einem technischen Rundum-Check jetzt vor allem eins – ein aktuelles Fahrtenbuch. Vorgeschrieben war das bisher auch schon, aber jetzt wird es auch kontrolliert: "Aufgrund einer Gesetzesnovelle im Jänner 2018 müssen bei historisch typisierten Fahrzeugen im Rahmen der Pickerl-Überprüfung nun auch die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen vorgelegt werden. So wird die Einhaltung der zeitlichen Fahrbeschränkungen kontrolliert", erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. "Historische Kraftwagen dürfen an maximal 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder an nur 60 Tagen."

Die jeweilige Fahrt muss bereits vor Antritt ausgefüllt sein: Einzutragen sind dabei sowohl das Datum als auch Abfahrtsort und Kilometerstand. Nachträglich sind dann das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. "Die Aufzeichnungen müssen dem Fahrzeug eindeutig zuordenbar, dürfen nicht manipulierbar sein und sind drei Jahre lang aufzubewahren", erklärt der Experte des Mobilitätsclubs.

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