Kosten sparen, umweltfreundlich mobil sein, nutzen statt besitzen – die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen gewinnt weiter an Bedeutung. Das Teilen von Fahrzeugen wird entweder privat organisiert oder gewerblich angeboten. Wie sich die Angebote unterscheiden und worauf man als Nutzer achten sollte, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Privates Teilen gibt es rechtlich betrachtet in Form von Miteigentum oder Leihe. "Miteigentum meint das gemeinsame Anschaffen und Nutzen eines Fahrzeugs. Dabei teilt sich eine Gruppe von Personen ein Fahrzeug, wobei alle Miteigentümer sind", erklärt Pronebner. Sie rät: "Es ist wichtig, sich vorab gemeinsam auf grundlegende Regeln zu einigen und diese zu verschriftlichen. Alle beteiligten Privatpersonen sollten einen Vertrag abschließen, indem sowohl die jeweiligen Rechte und Pflichten aller Vertragspartner als auch die Nutzungsbedingungen wie Versicherungsschutz, Fahrtenbuch und Tanken festgehalten sind." Alle Miteigentümer sollten ein signiertes Vertragsexemplar besitzen. ÖAMTC-Mitglieder erhalten bei den Clubjuristen Musterverträge zum gemeinsamen Anschaffen und Leihen von Fahrzeugen sowie entsprechende Beratung.

Außerdem gibt es private plattformbasierte Sharing-Angebote: Dabei werden Personen online einander vermittelt, die Fahrzeuge anbieten oder suchen. "Rechtlich handelt es sich dabei um Leihe", sagt die ÖAMTC-Expertin. "Eine schriftliche Vereinbarung, in der wichtige Eckpunkte wie Überlassungszeitraum, Fahrtstrecke oder eventueller Schadenersatz festgehalten sind, verhindert spätere Streitigkeiten."

Häufig verleihen Privatpersonen ihr Fahrzeug oder Zubehör fallweise persönlich untereinander – oftmals ohne schriftliche Vereinbarung ("per Handschlag"). Auch hier gilt: Leihe ist die unentgeltliche Überlassung zum Gebrauch einer Sache auf bestimmte Zeit und der Leihvertrag kommt mit der physischen Übergabe zustande. Ein schriftlicher Vertrag muss zwar nicht geschlossen werden – eine Vereinbarung mit beiderseitiger Unterschrift ist dennoch ratsam, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.

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