Meist ist eine Baustelle, die dafür sorgt, dass auf Autobahnen Fahrstreifen zusammengelegt werden müssen. Das Problem nimmt meist schon ab der ersten Vorwarntafel, die in der Regel mindestens 1000 Meter vor der Verengung steht, seinen Lauf.

Viele Autofahrer reagieren falsch auf die ungewohnte Situation und wechseln Hals über Kopf auf die Spur, die weitergeführt wird. Der Verkehr gerät ins Stocken. Die Lenker auf der weiterführenden Spur lassen Lenker einordnen. Bei der Engstelle angekommen haben sie dann oft das Gefühl, dass es jetzt aber genug ist mit dem Vorlassen und hindern Fahrer, die bis zur Engstelle vorgefahren sind, am Einordnen.

Dabei sind letztere im Recht – das sieht das Reißverschluss-System vor, dass alle Führerscheinbesitzer eigentlich verinnerlicht haben sollten. Und das sieht vor, dass sich der Verkehr erst unmittelbar vor Beginn der Verengung wechselweise einordnen soll. Vor dem Hindernis einer von links, einer von rechts - immer abwechselnd.

Gesetzliche Regelung

Gesetzlich ist das Verhalten bei Engstellen im Kolonnenverkehr in § 11 Abs 5 StVO (Reißverschlusssystem) geregelt. Nach dieser Bestimmung ist bei einer Verringerung von Fahrstreifen (zwei Fahrstreifen gehen in einen über bzw. einer ist verlegt) den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den zunächst gelegenen verbleibenden Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nachfolgen können. Das heißt, um die Flüssigkeit des Verkehrs zu erhalten, haben sich die Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung bzw. dem Hindernis wechselweise einzuordnen.

Es muss allerdings immer auch das Gebot des § 11 Abs 1 StVO beachtet werden, wonach der Lenker den Fahrstreifen nur wechseln darf, nachdem er sich überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Daraus folgt, dass man sich die Einhaltung des Reißverschlusssystems nicht mit aller Gewalt erzwingen darf.

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