Fußgängern, Autofahrern und Co kann es mit der Entfernung des Rollsplits gerade nicht schnell genug gehen, und das auch nicht ohne Grund: Können die kleinen Steinchen doch für großen Ärger sorgen. Unschöne Lackschäden und beschädigte Windschutzscheiben sind keine Seltenheit. Was oft harmlos aussieht, kann nach kurzer Zeit sehr teuer werden. Schnell kann sich ein unscheinbarer Steinschlag zu einem stattlichen Riss in der Windschutzscheibe entwickeln. Die Stabilität der Frontscheibe und die Sicht können dadurch stark beeinträchtigt werden, was ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko darstellt und auch zu einer negativen §57a-Begutachtung führen kann.

Der Lenker hat nämlich dafür zu sorgen, dass er stets optimale Sicht hat. Befindet sich ein grober Schaden (Riss oder Sprung) im Blickfeld des Fahrers, kann im schlimmsten Fall sogar die Weiterfahrt durch die Behörden untersagt werden, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Im Extremfall sind Strafen im Ausmaß von bis zu 5000 Euro vom Gesetzgeber vorgesehen. Außerdem werden Fahrzeuge erst nach erfolgtem Tausch der Windschutzscheibe das §57a-Pickerl erhalten, da eine gesprungene Windschutzscheibe mit Sichteinschränkung als schwerer Mangel eingestuft und daher kein positiver Bescheid ausgestellt wird.

Schnell mit Steinschlagpickerl schützen

Als leichter Mangel gelten hingegen Beschädigungen außerhalb des Sichtbereiches, wodurch zwar das Pickerl ausgestellt wird, eine Reparatur oder der Tausch trotzdem empfehlenswert ist, da Risse durch Vibrationen größer werden und so auch schnell einmal in das Sichtfeld wandern können.

Wer im Fall eines Steinschlages rasch handelt, kann unter Umständen einen teuren Tausch der Autoscheibe umgehen und lediglich mit einer kostengünstigeren Reparatur durch einen Fachmann davonkommen. Liegt die frisch beschädigte Stelle nicht im Sichtfeld können sogenannte Scheibenpflaster, dafür sorgen, dass weder Schmutz noch Feuchtigkeit in die feinen Risse des Steinschlags eindringen. Sie sollten so schnell wie möglich auf die schadhafte Stelle geklebt werden.

Oft reicht eine Reparatur

Aber auch bei kleinen Sprüngen sollte die Reparatur nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn wie gesagt: Der Riss kann sich ausbreiten und dann wird vielleicht sogar der Austausch der Windschutzscheibe notwendig. Bei der Reparatur wird die Einschlagstelle gereinigt, mit einer Kunstharzmischung gefüllt und unter UV-Licht ausgehärtet. Die Scheibe behält ihre ursprüngliche Festigkeit und Dichtheit, die Autobahnvignette muss nicht ersetzt werden und zumeist werden die Kosten von Kasko-Versicherungen zu 100 Prozent übernommen.

Sollte die Windschutzscheibe einmal nicht mehr durch eine Reparatur gerettet werden können und muss getauscht werden, muss man eine Ersatzvignette besorgen. Zur Beantragung benötigt man eine Kopie des Zulassungscheines, die abgelöste Vignette, bzw. einen Teil der zerstörten Scheibe mit Vignette, die Trägerfolie und eine Kopie der Werkstattrechnung (mit Rechnungsnummer).

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