Der Nationalrat hat am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen außer dem BZÖ eine höhere Obergrenze für Organstrafmandate beschlossen. Ebenfalls unter Dach und Fach gebracht wurden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte. Organstrafmandate und Strafverfügungen können künftig empfindlich teurer werden. Die Obergrenze für Organmandate wird von 36 auf 90 Euro hinaufgesetzt.

Für Strafverfügungen gilt künftig ein Limit von 600 Euro (bisher 365), für Anonymverfügungen eine Strafgrenze von 365 Euro (bisher 200). BZÖ-Mandatar Scheibner befürchtet dadurch höhere Strafen, auch das Team Stronach schloss sich dieser Kritik an. Das wies SPÖ-Staatssekretär Ostermayer zurück: Intention der Änderung sei nicht eine Erhöhung der Strafen, sondern dass man in Fällen, wo jetzt Anzeigen erfolgen müssen, mit Organmandaten vorgehen wolle.

Zweites Thema der Debatte waren Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte. Per Abänderungsantrag wurde u.a. noch die Rechtsmittelfrist auf vier Wochen vereinheitlicht. Zudem wird verfügt, dass die Eingabegebühr für Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof und für Anträge beim Verfassungsgerichtshof von 220 auf 240 Euro erhöht wird. Im Gegenzug wird eine beim VfGH bereits entrichtete Eingabegebühr rückerstattet, wenn dieser den Fall an den Verwaltungsgerichtshof abtritt.

Die Opposition nutzte die Gelegenheit, um auf die Umsetzung des Fünf-Parteien-Antrages für die Einsetzung einer Gesetzesbeschwerde - einer neuen Möglichkeit für Bürger, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu wenden - zu drängen. Das Vorhaben war im November im Verfassungsausschuss vertagt worden, weil die Stellungnahmen zu den Entwürfen teils sehr kontrovers ausfielen.