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Kurz-Prozess - Stichwort: Einzelrichter
Das Strafverfahren gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird vor dem Wiener Straflandesgericht von einem Einzelrichter geführt. Das ergibt sich aus dem Delikt, das Kurz bzw. seinen Mitangeklagten Bernhard Bonelli und Bettina Glatz-Kremsner zur Last gelegt wird - in diesem Fall falsche Beweisaussage. Anders als in einem Verfahren vor einem Schöffen- oder einem Geschworenengericht entscheidet also nur ein einziger Richter über Schuld und Strafe.