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Verbund-Preiserhöhung vom Mai 2022 auch in zweiter Instanz unzulässig

Durch die Unzulässigkeit der Klausel fällt die Rechtsgrundlage für die verrechneten erhöhten Tarife weg. Die entsprechenden Erhöhungsbeträge müssen nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zurückerstattet werden.

Eine Preisänderungsklausel, über die der Verbund im Mai 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist unzulässig
© APA/HELMUT FOHRINGER
Eine Preisänderungsklausel, über die der Verbund im Mai 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist unzulässig