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Wirtschaft & Geld

Bankgeheimnis verletzt? Mitarbeiterin darf weiter arbeiten

Eine Mitarbeiterin einer Kärntner Bank soll das Bankgeheimnis verletzt haben bzw. unerlaubt Informationen weitergegeben haben. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt. Die Mitarbeiterin wurde nicht beurlaubt, sie darf weiterarbeiten.

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© APA/HERBERT PFARRHOFER
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Eva Gabriel
Eva Gabriel
Eva Gabriel
Wirtschaft
vor 3 Jahren27. September 2023 um 04:21
KärntenChronik
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