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Verzicht auf Anspruch in einem Gerichtsverfahren

Ein von den Abmahnschreiben Betroffener ging in die Gegenoffensive und klagte vor dem Bezirksgericht Favoriten auf Feststellung, dass es weder einen Unterlassungsanspruch noch einen Schadenersatzanspruch gebe. Beklagte verlor den Prozess.

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