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Justizministerium tadelt Staatsanwaltschaft Klagenfurt

Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliege nicht dem Strafgesetz, so Zadić in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung. Ermittlungen gegen Beamte gehen weiter.

© Helmuth Weichselbraun
Thomas Martinz