Expertinnen gegen Strafverschärfungen aufgrund Teichtmeister
Die rechtskräftige Verurteilung des früheren Burgschauspielers Florian Teichtmeister, der sich 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen verschafft hatte, zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einer bedingt nachgesehenen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, hat erneut eine Diskussion um die Strafen für Sexualstraftäter entfacht. Namhafte Expertinnen sehen in einer Anhebung der Strafen keinen Sinn.
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