Polizei darf Klimaaktivisten nicht nackt durchsuchen
Die Durchsuchung des völlig nackten Körpers von Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" durch die Polizei ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wien festgestellt. Auslöser für die rechtskräftige Entscheidung war die Beschwerde eines Aktivisten der "Letzten Generation" im Frühjahr wegen Unverhältnismäßigkeit. Ein Beamte hatte den 24-Jährigen am 20. Februar gezwungen im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände seine Unterwäsche hinunterzuziehen.
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