Berufung nach Freispruch für OStA-Chef Fuchs in Innsbruck
Nach dem Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss für den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, Mitte März vor dem Landesgericht Innsbruck, geht das Verfahren kommenden Donnerstag in die zweite Runde. Nachdem die Staatsanwaltschaft volle Berufung - also wegen Nichtigkeit und Schuld - angemeldet hatte, muss nun das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) darüber entscheiden.
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