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Diese Neuerungen gibt es beim Heizkostenzuschuss in Kärnten

Ab 2. Oktober kann der Heizkostenzuschuss in Kärnten wieder bei der Hauptwohnsitzgemeinde angesucht werden. Einkommenslimits werden wegen der Inflation angepasst.

110 bzw. 180 Euro werden je nach Einkommen als Heizzuschuss ausgezahlt
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110 bzw. 180 Euro werden je nach Einkommen als Heizzuschuss ausgezahlt