Die Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert die rasche Umsetzung des "Levelling-Up", also einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Sexualität im Privatbereich. Nach wie vor haben homo- oder bisexuelle Menschen keine rechtliche Handhabe, wenn sie etwa aus einem Café oder einem Taxi geworfen werden. Einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Sexualität gibt es in Österreich nur am Arbeitsplatz.
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