Verhandlungen im Zivilrecht können künftig auch virtuell durchgeführt worden. Eine Fortführung dieser Corona-Sonderregelung hat der Nationalrat am Freitag gegen die Stimmen der NEOS beschlossen. Auch Gesellschafterverhandlungen etwa bei Kapitalgesellschaften oder Vereinen werden virtuell ermöglicht. Dies lehnte die Opposition geschlossen ab.
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