Am Samstag (1. Juli) tritt im Großherzogtum Luxemburg eine neue Verfassung in Kraft. Damit endet eine jahrelange Diskussion um die Modernisierung des seit 1868 geltenden, immer wieder geänderten Regelwerks. Im Gegensatz zur bisherigen Verfassung beginnt das neue Grundgesetz nicht mit der Rolle des Großherzogs, sondern mit dem Staat und den Rechten und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger.
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