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Strengere Regeln für Arbeitslose mit geringfügigem Zuverdienst

Erlass von Arbeitsminister Martin Kocher sieht strengere Vermittlung von Arbeitslosen mit geringfügigem Zuverdienst. "Mangelnde Eigeninitiative" kann künftig zu Sanktionen führen. Verstärkte Kontrollen in Betrieben, in denen viele Arbeitslose geringfügig beschäftigt sind.

© (c) Juergen Fuchs (FUCHS Juergen)