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Ab 2024: Überprüfung der Arbeits-Fähigkeit bis zum Alter von 25 Jahren möglich

Bei Menschen mit Behinderungen wird oft zu früh eine Arbeits-Unfähigkeit festgestellt. Damit junge Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, können sie künftig die Überprüfung bis zum Alter von 25 Jahren machen.

© Jürgen Fuchs (Jürgen Fuchs)
Kleine Zeitung Inklusiv/Team Lebensgroß