Nach der Verurteilung der ehemaligen Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) zu 15 Monaten bedingter Haft wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und dem Freispruch für die Ex-Politikerin vom schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch eingebracht. Weiters beruft die Anklagebehörde gegen die Strafhöhe im zweiten Anklagepunkt.
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