Zwei Freisprüche im Zweifel hat es am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt im Fall einer tödlichen Explosion in der Ferlacher Glock-Waffenfabrik mit einem Toten und einem Schwerverletzten im Jahr 2019 gegeben. Es war der zweite Rechtsgang, nachdem das Ersturteil im Jahr 2020 vom Oberlandesgericht Graz teilweise aufgehoben worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.