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§57a-Gutachten": Das ist neu beim "Pickerl"

Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021 wird seit 20. Mai im Rahmen der Paragraf-57a-Begutachtung der Verbrauch erhoben. Vom konkreten Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher und etwaigen Gefahren für den Datenschutz.

Die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchswerte kann man auch ablehnen
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Die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchswerte kann man auch ablehnen