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Kritik an "beinharter Frist" für Strafzettel-Begleichung

Die Frist für die Begleichung eines Strafzettels kann mangels rechtlicher Vorgaben auf Privatparkplätzen wesentlich kürzer als auf öffentlichen ausfallen. Überschreitet man diese, kann das teuer werden.

Der Wiedner Parkplatz in Voitsberg
© Jakob Kriegl
Der Wiedner Parkplatz in Voitsberg
Jakob Kriegl
Redakteur Regionalredaktion Voitsberg