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ÖVP hat Wahlkampfkostengrenze 2019 doch eingehalten

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt folgte nicht der Argumentation des Rechnungshofs: Die Volkspartei müsse Prämien und Leistungszulagen für Mitarbeiter nicht einrechnen – und sei deswegen unter der Sieben-Millionen-Grenze geblieben.

© APA/AFP/JOE KLAMAR