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SPÖ bleibt bei Nein zu VfGH-Beschwerde wegen LH-Wahl in NÖ

Die Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter wird kein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die SPÖ bekräftigte am Mittwoch bei einer Pressekonferenz, keine Beschwerde einzubringen. Die Sozialdemokraten hatten sich bereits am Dienstag abwartend bis ablehnend bezüglich der Erhebung eines Rechtsmittels gezeigt. Im Zentrum der Diskussion steht die Berücksichtigung von ungültigen Stimmen.

© APA/HELMUT FOHRINGER