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© Juergen Fuchs
Probeführerscheinbesitzer auf Autobahn mit 218 km/h unterwegs
130 km/h waren erlaubt. Die Polizei konnte den Raser anhalten. Der Probeführerschein wurde ihm abgenommen.

130 km/h waren erlaubt. Die Polizei konnte den Raser anhalten. Der Probeführerschein wurde ihm abgenommen.
