Die Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich bisher nicht bewährt. Das lässt sich aus einem aktuellen Rechnungshof-Bericht schließen. Die Prüfer vermissen die bei der Gründung eigentlich intendierte Verfahrensbeschleunigung. Ganz im Gegenteil waren am Ende des Prüfzeitraums 2021 noch 15.000 Verfahren offen. Das sind so viele, wie 2020 und 2021 jeweils neu eingelangt waren.
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