Bedingte Haft und Geldstrafen für zwei Zahnärzte in Steyr
Der Prozess gegen zwei Zahnärzte am Donnerstag in Steyr hat sowohl bedingte Haft- als auch Geldstrafen gebracht. Der Erstangeklagte wurden wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu neun Monaten bedingt und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sein Bruder kassierte wegen fahrlässiger Körperverletzung sechs Monate bedingt sowie 3.600 Euro Strafe. Die Urteile sind nichts rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen sich Bedenkzeit.
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