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Grasser legt Nichtigkeitsbeschwerde gegen Buwog-Urteil ein

Ex-Finanzminister Grasser und seine Anwälte haben Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil aus dem Dezember 2020 eingebracht. Sie orten inhaltliche und formale Fehler.

Grasser wurde nicht rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt
© (c) APA / Roland Schlager
Grasser wurde nicht rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt