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Kein Verfahren nach Verwechslung bei Salzburger Schulimpfung

Nach der Verwechslung zweier Impfstoffe in einer Salzburger Volksschule im Bezirk Hallein im November 2022 hat die Staatsanwaltschaft jetzt das Strafverfahren gegen eine Ärztin und gegen eine Mitarbeiterin eines Gesundheitsamtes wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt. Es seien keine schwerwiegenden Impfreaktionen festgestellt worden, sodass es keine Anhaltspunkte für eine über 14 Tage dauernde Gesundheitsschädigung gibt, lautete sinngemäß die Einstellungsbegründung.

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