Gericht erlaubt ständige Mitarbeiterkontrolle an Amazon-Standort
Verwaltungsgericht Hannover erlaubt ständige Mitarbeiterkontrolle am Standort Winsen. Begründung: Der Zweck liege in der Steuerung der logistischen Abläufe, es würden keine persönlichen Eigenschaften überwacht. Datenschutzbeauftragter hatte zuvor das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt.
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